Steuer-Tip
8. November 2023 | Von Autor | Kategorie: AllgemeinesGegner – Feind – Finanzamt (FA) – Betriebsprüfung (BP)?
BP ist nicht überflüssig. In manchen Konstellationen ist sie hilfreich, notwendig und angebracht. D. V., Steuer- und Unternehmensberater (IT, Organisation, Finanz- und Rechnungswesen) hegt jedoch erhebliche Zweifel am Sinn des Instruments der Steuerbehörden, wenn es – von Ausnahmen abgesehen, bei denen sich dringender Verdacht auf Unregelmäßigkeiten aufdrängt – um Kleinst- und Kleinbetriebe geht, v. a. im Bereich von Handwerk, Gewerbe, Freiberuflern. In diesen Sektoren hat d. V. die BP zumindest bestimmter, im Kollegenkreis „bestens“ bekannter Finanzämter in NRW, aber auch in BW, als (prospektive) Existenten-Vernichter von Erzeugern kaufbaren Bruttosozialprodukts, Arbeitsplatzschaffern usw. erlebt.
Und in der Regel erfolgreich bekämpft.
Die zehn folgenden Regeln sollten Sie konsequent als einfacher Steuerbürger oder StB im Sinne ihres Mandats beachten:
1. Akzeptieren Sie kein einziges ‚Prüfergebnis’ ohne, intensivste Prüfung, Widerspruch und ggf. Einschaltung erwiesener Fachleute (Fachanwälte, Strafrechtler, Experten für IT (Informationstechnologie), Buchhaltung und Rechnungswesen, Statistik, Mathematik, ggf. weiteren Fachgebieten), vorausgesetzt, Sie sind dort nicht selbst Profi. IT-Profi z. B. ist NUR jemand, der selbständig lauffähige, fehlerfreie Programme in mindestens einer Programmiersprache erstellen kann / erstellt hat. N. B.: Makros in EXCEL sind zwar schwierig, u. U. hilfreich, zählen jedoch nicht dazu – bei EXCEL handelt es sich um eine Meta-Sprache.
2. Erwarten Sie nicht einmal ansatzweise, dass die BP die Vorschriften der §§ 88 AO ff auch nur aus der Ferne beachtet. Zu fordern ist, dass FA / BP künftig nachweisen müssen, alle Möglichkeiten auch zu Gunsten der Stpfl. ausgelotet haben, siehe Kap. „Geldwäsche“. Gehen Sie im Gegenteil grundsätzlich zumindest von der Möglichkeit von (§§ 302, 331 – 358 StGB u. a.) Straftaten im Amt, vulgo Amtsmissbrauch aus und ziehen Sie notfalls im Sinne ihres Mandats usw. die gebotenen Konsequenzen. Dies jedoch nicht bei der Staatsanwaltschaft. Die neigt evtl. dazu, formal-bürokratische Ausflüchte am den Haaren herbeizuzerren nach dem Motto: Unzuständig, unsubstantiiert. Die Kripo hingegen unterlegt der Ermittlungspflicht.
3. Akzeptieren Sie kein einziges ‚Prüfergebnis’, wenn Sie Zweifel an der angewandten Logik, der Beachtung der Gesetze von Wahrscheinlichkeit, Physik, der Realität hegen.
4. Akzeptieren Sie z. B. kein einziges ‚Prüfergebnis’, wenn das Stichwort elektronisches Fahrtenbuch eine Rolle spielt. D. V. ist bis heute kein einziger Fall bekannt, in dem die BP bei angeblichen Mängeln (WISO-FB z. B.) nicht in gröbster Weise gegen fast alle einschlägigen Regeln und Gesetze der Kant’schen Logik, der Realität und der Physik verstößt.
Praxishinweise:
1. Parkquittungen stammen oft von Drittfahrzeugen, der Ehefrau z. B., die gelegentlich Dienstfahrten übernimmt, z. B. zu Post, StB. Man hat nur vergessen, dies auf dem Beleg zu notieren oder der Buchhalter das übersehen.
2. Geringfügige Abweichungen: Probefahrten werden im Fahrtenbuch nicht erfasst – die führt pflichtgemäß die Werkstatt durch. Der Eigner bemerkt die Differenz nicht. Sie geht in das Pensum des Folgetages ein, siehe Kilometerangaben.
3. Divergierende Kilometerangaben: Werkstätten vermerken oft den Kilometerstand auf der Kfz-Rechnung. Unterbinden Sie dies.
Wenn der Km-Stand technisch / für die Gewährleistung wichtig ist, muss er auf einem separaten Papier festgehalten werden, das nicht zur Buchhaltung gehört.
In § 14 (3) UStG ist abschließend aufgeführt, was zum Inhalt einer Rechnung zählt. Km-Angaben zählen nicht dazu. Dennoch missbrauchen BPs diese Angaben. Weitere Kilometerstände sind im Serviceheft vermerkt – z. B. bei Inspektionen. Bei Ölwechseln hängt noch ein Zettel an der Batterie – ebenfalls mit dem Km-Stand. Welcher ist gültig? Der für den jeweiligen Zweck – im Serviceheft, im Fahrtenbuch, auf dem Tacho oder an der Batterie?
4. Abwandlung: Die BP behauptet, der Km-Stand werde „per Fernübertragung (welcher Art? Internet? LAN?) auf die Rechnung übertragen.“ Besonders einfach zunichte zu machen sind Argumente, die sich selbst ad absurdum führen. Hier mangelt es eindeutig an logischer Stringenz, damit widerlegt sich die BP, denn wenn dem so wäre, müssten die Zahlen übereinstimmen. Genau das aber tun sie nicht.
Regelmäßige Schlussfolgerung der BP: Das Fahrtenbuch ist falsch.
Stellt der Fahrer am Folgetag den Tacho auf den Stand lt. Rechnung?
Setzt der Tacho im Auto seinen Lauf bei der Km-Zahl der Rechnung fort, oder aber genau dort, wo er am Vortag aufhörte?
Praxishinweis: Falsch ist nur diese „Logik“: Einzig und allein falsch ist die Zahl auf der Rechnung.
Noch einen Schritt weiter: Sind Stpfl. etwa so firm in Sachen Hacken, dass sie – eigens für diesen banalen Zweck – Daten fälschen? Das glaubt nicht einmal die BP selbst.
Bekannt ist jedem aufmerksamen Beobachter, dass Werkstätten heutzutage Kfz an Computer anschließen. Allerdings handelt es sich dabei um lokale Diagnosecomputer. Der fahrzeugeigene Datenspeicher wird für Diagnosezwecke ausgelesen. D. V. hat in zahlreichen Werkstätten nachgefragt. An Abrechnungs-PCs im Büro wird Stand heute nirgends auch nur ein Byte übertragen. Sollte sich das in Zukunft ändern, ist die BP vollends “mit dem Latein am Ende“, denn dann – kann es keine Abweichungen mehr geben.
Allenfalls per „spukhafter Fernwirkung“ ließen sich Daten übertragen. Das Genie Einstein hat sie im Rahmen seiner Relativitätstheorien postuliert. In der Tat kann man heute auf wenige Meter einzelne Atome – keinesfalls Km-Angaben von Tachometern – „verschränken“ und ihre Eigenschaften übertragen. Allerdings nur bei Temperaturen nahe dem absoluten Nullpunkt (der liegt bei 0° Kelvin gleich ca. -276° C).
5.Akzeptieren Sie kein einziges ‚Prüfergebnis’, wenn das Stichwort „Geldverkehrsrechnung“ fällt. Gehen Sie der Sache bis zum letzten Cent auf den Grund.
V. a. stellen Sie die verfügbaren Guthabensalden (lfd. Konten, Rücklagen-Konto (versteuert) Bank, Sparguthaben, Wertpapiere usw. ) aller Konten der Mandanten zum jeweiligen Jahresbeginn zusammen, addieren Sie die Einnahmen des jew. Jahres hinzu, gleichgütig, woher sie stammen, und ziehen Verpflichtungen wie geschuldete Steuern usw. ab. Wenn die Mandanten mit den Beträgen ihren realen Bedürfnissen nachgekommen sind, wie auch immer, verweigern Sie der BP Mutmaßungen über „Durchschnittliche Lebenshaltungskosten“ vergleichbarer Bürger. Der Durchschnitt hat keinerlei Beweisfunktion, ist einzig und allen die in Zahlen gegossene rein statistischen Messgröße. Definition zu Studienzeiten: „Wenn ich mit dem linken Fuß im Eisfach, mit dem rechten im Backofen stehe, ist mir im Durchschnitt angenehm warm“.
6. Akzeptieren Sie kein einziges ‚Prüfergebnis’, wenn das Stichwort „Chi²-Test“ fällt.
Mit der Software IDEA usw. greift der Fiskus seit 2002 verstärkt zu elektronischen, d. h. programmgesteuerten Instrumenten, um Unwahrscheinliches, Gezinktes, Unlogisches in den Zahlenreihen einer Buchhaltung zu entlarven.
Das ist nichts Neues oder Sensationelles. D. V. hat Software – EXCEL, CULPRIT u .a. – als System- und Verfahrensprüfer bereits ab ca. 1980 bei seiner damaligen Firma WIBERA, heute PwC, eingesetzt. Einige Fachartikel z. B. in Nr. 1 / 1980 in Die Wirtschaftsprüfung (WPg), zeigen die ganze Tiefe auf.
Mag der Newcombe-Benford-Test (Häufigkeit der ersten Ziffern, siehe Danielmeyer, Digitalisierung der BP S. 296, die 1 wird häufiger verwendet als die 2, diese weit häufiger als z. B. die 9, verifizieren Sie dies im Supermarkt) noch solide anwendbar sein, so streitet d. V. dies beim Chi²-Test generell als Kenntnis- und Gedankenirrtum ab.
Was steckt hinter dem Begriff?
Seriös angewendet dient der Chi2-Test in der Statistik seit Jahrzehnten dazu, eine Gegebenheit bestimmter Art bzw. deren Zahlenreihe auf Normalverteilung hin zu überprüfen, siehe McCullough/Atta: Statistik programmiert, Beltz, S. 114 ff. Normalverteilung nannte der Physiker Gauss die von ihm entdeckte statistische Verteilung, die sich in der berühmten Glockenkurve manifestiert. Vereinfacht ausgedrückt: Gegebenheiten einer Kohorte (Land, Feld, Getreideart, Region, Rasse u. ä.) wie Intelligenz, Halmlänge, Körpergröße, Gewicht, die erkennbar einer natürlichen, nicht extern (regelungsabhängig) gesteuerten Zufälligkeit folgen, weisen häufig diese Form auf. Aber auch technische Eigenschaften wie Belastbarkeit, Biegsamkeit u. ä. können „normal“ verteilt sein.
Um einen Häufigkeitswert – kann auch der Mittelwert sein – gruppieren sich Cluster (Felder). Bei Intelligenzquotienten der einheimischen dänischen Bevölkerung liegt der häufigste bzw. Mittelwert (immer cirka) um die 100 („Normalintelligenz“). 70% liegend zwischen 90 und 110, weitere 14% zwischen 90 und 70 (unterdurchschnittlich) bzw. 110 und 130 (hochintelligent). Ganze 2% liegen unter 70 (schwachsinnig) bzw. über 130 (höchstintelligent).
„Der Chi²-Test basiert auf der Differenz zwischen beobachtetem (O) und erwartetem (E) Wert. Wenn die Nullhypothese zutrifft, dann ist die Häufigkeit in jedem Feld nahezu gleich… Wenn die Differenz für jedes Feld wächst, wird die Wahrscheinlichkeit größer, dass die Nullhypothese NICHT zutrifft… Man bildet für jedes Feld die Differenz die Größe (O – E)²/E. Mit dem Anwachsen von O – E steigt durch die Quadratur diese Größe stärker an, wird also gewichtet… Relativiert wird das Gewicht wiederum durch die Teilung durch E. Dadurch wird die absolute Größe der der Häufigkeiten berücksichtigt“ zitiert nach McCullogh/Atta, S. 114).
In gesamten d. V. bekannten Rechnungswesen finden sich keinerlei Hinweise auf Normalverteilungen. Also muss jeder Test darauf „negativ“ ausfallen – der Geprüfte ist „überführt“. Das atmet in etwa die Logik, nach der der öfter heimgesuchte Städter einen Bauern fragte, was er gegen Einbrecher unternehme. „Halten Sie eine Hahn auf dem Balkon“, lautete der Rat. Nach dem nächsten Einbruch erschoss der Städter den Hahn – „der hat ja nicht gebellt.“
Schlaufüchse wer und wo auch immer haben sich statt kompletter Buchhaltungssätze der letzten beiden Ziffern vor dem Komma des Betragsfeldes angenommen. Theorie: Darin müsse sich eine Normalverteilung verstecken, sonst sei das gefakt? These d. V: Zu finden wäre präter propter eine – Gleichverteilung aller Ziffern. Wie das mit Gauss und Chi²-Test vereinbar sein soll, bleibt d. V. rätselhaft. Welche Zahlen eines Betragsfeldes von 00 – 99 liegen im Sektor Normalität 90 – 110? Welche im 2% – Bereich? D. V. versteigt sich zu der These: Zu finden ist eine GLEICHVERTEILUNG. N. B. finden sich in Supermärkten vor dem Komma weit überwiegend die Ziffern 19, 29 … 99. Hinter dem Komma übrigens … 99. In Restaurants überwiegen die 15 bis 95 bzw. 00.
Kann man derartige wirtschaftliche Gegebenheiten, Erscheinungsformen mit dem Chi²-Test messen?
Ist d. V. nicht bekannt.
7. Akzeptieren Sie kein einziges ‚Prüfergebnis’, wenn ihnen / ihrem Mandanten ‚Geldwäsche’, ‚Schwarzgeld’, ‚Scheinrechnungen’ o. ä. vorgeworfen werden. Zwar existieren leider solche Fälle u. U. sehr bedeutende, v. a. in gewissen unterwanderten Gewerben, aber wenn erkennbar nicht (pflichtgemäß) alle Ermittlungsansätze ausgeschöpft wurden, dann holen Sie diese nach und schreiben dem FA Untätigkeit und Unfähigkeit ins Stammbuch (für den meist unausweichlichen Gang vor das Finanzgericht (FG)) .
Praxis-Fall: Ein Handwerkerehepaar (fünf Mitarbeiter) kam auf dringenden Rat samstagnachmittags zum V. Die Einspruchsfrist gegen neun Steuerbescheide (ESt, USt, GewSt) lief am folgenden Montag um 23.59 Uhr ab. Der Inhaber beteuerte unter Berufung auf den Allmächtigen, alles in den Prüfberichten sei frei erfunden. Es ging um angebliche Scheinrechungen und fingierte Zahlungen an Subunternehmer (Ein-Mann-‚Schein’?-GmbHs). Stichwort „italienische Baumafia“. Er habe nie Belege erfunden, Unterschriften gefälscht. Alles sei völlig korrekt gelaufen bei einem Großauftrag der Bayer AG, für den er nicht genügend Personal stellen konnte. Die Original-Durchschriften der Barzahlungs-Quittungen (wöchentliche Abschläge wie im Baugewerbe üblich) hatte er mitgebracht. Leider habe der bisherige StB. dem Prüfergebnis widerspruchslos zugestimmt. Niemand von ihnen sei bei der Schlussbesprechung (SB) anwesend gewesen. Der StB habe das „angesichts der klaren Beweislage“ für überflüssig gehalten.
Gesamtschaden ca. 50 T. Das Unternehmen sei damit pleite, alle Arbeitsplätze vernichtet. Die Quittungen wiesen nach erster Inaugenscheinnahme eindeutig entzifferbare Unterschriften auf, ‚ Draghi’, ‚Berlusconi’ o.ä.
Fristwahrend wurden Einsprüche und AdV-Anträge an das FA Köln-Ost gefaxt. Die Reaktion kam prompt – vom Vorsteher persönlich. Völliges Unverständnis war noch der mildeste Vorhalt. Das sei alles „einvernehmlich in der SB geregelt worden“. Was formal nicht half. D. V. beantragte Akteneinsicht. Die Akten lägen bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Mafia-, Bandenverbrechen usw. in Wuppertal. Wir ahnen – es ging um ‚italienische Baumafia’, ‚Phantompersonen’. usw. Auch das half nicht weiter. D. V. chauffierte Wochen später in die Siegesstr. Der betagte Prüfer thronte hinter einem Ordnerstapel. Was er denn suche, erkundigte er sich. Ob er denn die Gründungsurkunden der angeblichen Schein-GmbHs zu Rate gezogen habe, bevor er die GmbHs als solche einstufte, wollte d.V. wissen. Auf der Stirn des Prüfers erschienen erste Schweißtropfen, und er zog es vor, in der Folge schweigend dem Treiben zuzuschauen. D. V. fand in den fein säuberlich sortierten Akten auf Anhieb die Gründungakten, auf denen italienische Staatsangehörige mittels Personalausweisen identifiziert und beglaubigt waren. Als die o. e. Quittungen bzw. Belege auf die Unterschriften der Gründer-Geschäftsführer gelegt wurden, passten sie wie die Faust aufs Auge. Der Prüfer stammelte entgeistert irgendetwas wie „konnte ich ja nicht ahnen“. womit er endgültig Sorgfalt und Qualität seiner Arbeit und der gesamten BP des FA als komplettes Desaster zum Schaden der Stpfl. offenbarte. Den letzte Kredit war verspielt, als er, drei Monate vor dem Ruhestand, trotz des Null-Ergebnisses dreier Jahre frisch-fröhlich phantasierte, ob er nicht zu einer – letzten – Anschlussprüfung blase. Aber – sei denn der große Hund noch da? Der habe immer nach seinen Waden geschnappt. D. V. behauptete ungerührt, der Golden Retriever, ein ansonsten völlig friedliches Exemplar – sei inzwischen derart auf Finanzbeamte geschärft (erriechbar am Aktenstaub), dass man nicht für was auch immer garantieren … „Dann lasse ich das mal lieber“.
„Das scheint mir eine weise Entscheidung“, verabschiedete sich d. V.
Die saftige Rechnung für seine Bemühungen beglich der Vorgänger bzw. seine Versicherung.
8. Fordern Sie kategorisch Vorlage und Nachweis der Gesetze, Richtlinien, internen Anweisungen usw., aus denen die BP welches Ergebnis auch immer ableiten will, damit sie wissenschaftlich und von sachkundigen Anwendern überprüft werden können.
V. a. bei Letzterem wird sich die BP zieren, aber das sollten Sie für das FG schriftlich vorliegen haben.
9. Lassen Sie NIE zu, dass ein Betriebsprüfer in den Räumen Geprüfter tätig wird. Er / sie wird stets versuchen, charmant grinsend an Interna heran zu kommen und dies bedenkenlos gegen Sie / den Mandanten verwenden.
An Amts Stelle prüfen hat zur Folge, dass das FA die Belegordner in seine Gewalt bekommt. Sollte dies unvermeidlich sein, dürfen Belegordner NIE mit der Post versandt werden. Das FA hat die Übergabe im Einzelnen (Bankauszüge, Rechnungen, Kosten usw.) zu quittieren. Gehen die Belege usw. verloren, sind Sie bzw. der Mandant der Dumme.
Zurück zu transportieren machen Sie zur Aufgabe des Fiskus. Dabei bringen Sie den Boten (meist der Prüfer) zum Plaudern. Oft ist die Brust geschwellt wegen der vermeintlich hereingeholten Mehrsteuern. In einem besonders krassen Fall brüstete sich der unerfahrene Prüfer des FA Siegburg: „Ich (!) werde den … zur 1%-Regelung heranziehen! Wir haben damit große Erfolge (!) erzielt und schon viele über den … zu Mehrsteuern herangezogen.“
Damit hatte er am Ende (nicht nur) seine Karriere geschrottet, was er aber nicht ahnte.
Vorzuziehen ist m E., dass in den Räumen des StB. geprüft wird. Auch das bringt dem Prüfer das begehrte Kilometergeld. D. V. kennt Kollegen, die für diese Zwecke ein nur indirekt beleuchtetes / beheiztes Dachgeschosszimmer, eine wacklige Schreibtischplatte samt Küchenstuhl zur Verfügung stellen. Verlängerungskabel existieren nicht. Nur ein einziger Mitarbeiter wird als Ansprechpartner autorisiert, alle anderen Räume sind tabu. Das WC befindet sich am anderen Ende der Praxis im EG. Bislang hat jeder Prüfer m/w/d so nach dem fünften Gang (oft mit Akten unter dem Arm) den vorzeitigen Rückzug vorgezogen. Einen Parkplatz in Praxisnähe stellen Sie dem Fiskalen ohnehin nicht z. V.
10. Erlauben Sie dem Prüfer NIE Zugang zum internen Telefonnetz, Stromversorgung, Computern, Druckern, LAN, auch nicht zum WLAN. Will der Fiskale im Internet unterwegs sein, muss der sein Smartphone o. ä. auf Staatskosten nutzen. Erlauben Sie nicht einmal, solche Geräte aufzuladen.
Erinnern wir uns an den „Scheinrechnungsfall“ (8) Der Vorsteher hatte auf „die angenehme Besprechungsatmosphäre, die einvernehmliche Beurteilung durch BP und StB …“ hingewiesen. Der StB hat lediglich für professionellen, höflichen, geschäftsmäßigen Umgang mit der BP zu sorgen. Einvernehmlich hat er nur mit dem Mandanten zu sein. Das mag anders empfohlen sein, wenn der StB. den Verdacht hegt, dass sein Mandant ‚Leichen im Keller’ hat, womit er dann auch selbst prekär in Haftung wäre.
In Fällen ähnlich unseren führt das „angenehme Klima“ lediglich zum Konkurs der Mandanten, denn kein Prüfer wird deshalb „ein Auge zudrücken“. Schließlich geht es um seinen Platz in der „Rennliste“ des FA. .